HAUSORDNUNG
Unsere Hausordnung ist die Grundlage für eine gut funktionierende Schulgemeinschaft und soll jenen Rahmen bieten, der ein freudvolles und ertragreiches Lernen ermöglicht und einen wertschätzenden Umgang miteinander garantiert.
Dabei soll nicht darauf vergessen werden, dass vor allem Hilfsbereitschaft, Verständnis, Ordnung, Pünktlichkeit und Höflichkeit unabdingbar sind für ein respektvolles Miteinander in unserer Schule.
Am Beginn des Unterrichtsjahres wird die Hausordnung mit den Klassen- vorständ: innen besprochen und dann von allen Schülerinnen und Schülern unterschrieben. Sie gilt damit als zur Kenntnis genommen.
REGELN:
Der Unterricht beginnt täglich pünktlich um 8:00 Uhr. Die Beaufsichtigung der Schüler:innen beginnt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Rahmen von eingeteilten Gangaufsichten.
Zuspätkommende müssen ihr Zuspätkommen, bevor sie in die Klassen gehen, in der Direktion melden und erhalten einen Verspätungszettel. Danach erst gehen die Schüler: innen in ihre Klassen und nehmen, ohne den laufenden Unterricht zu stören, ihren Platz ein.
Der Verspätungszettel ist dem/der Klassenlehrer: in vorzulegen. Versäumte Unterrichtszeit muss im Rahmen von „Nachholen versäumter Pflichten“ nachgeholt werden.
Über das Zuspätkommen werden Aufzeichnungen geführt. Die Schüler: innen erhalten dabei Arbeitsaufträge von den Lehrer: innen, die Mitarbeitsleistungen darstellen (Entschluss des SGA vom 15. 06. 2011).
Das Schulhaus ist über den Garderobeneingang zu betreten, nicht über den Haupteingang.
Jede/r Schüler: in (außer den Studierenden des Kolleg 3/4) steht ein versperrbarer Garderobenschrank zur Verfügung; verschlossen wird der Kasten mit einem Vorhängeschloss, welches die Schüler: innen am Beginn jedes Unterrichtsjahres mitbringen müssen.
Überbekleidung und Straßenschuhe sind ausnahmslos in den Garderobenschränken zu verwahren.
Am Ende des Unterrichtsjahres sind die Kästen auszuräumen und die Schlösser zu entfernen.
Die Hausschuhpflicht endet am 1. Mai und beginnt wieder am 1. November.
Bei Regenwetter gilt diese auch sonst. Die Verwahrungshaftung der Schule gilt nur für Gegenstände, die üblicherweise in einem Garderobekasten aufbewahrt werden. Das sind aber keinerlei Wertgegenstände wie Laptops, Handys, Schmuck, Uhren, Fotoapparate, etc. Die Bundeshaftung gilt auch nicht für Gegenstände, die der/die Schüler: in üblicherweise mit sich führt, z.B. Schulrucksack, Schultasche.
Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein/e Lehrer: in in der Klasse sein, ist dies unverzüglich von einem/-r Schüler: in der Kanzlei zu melden.
Grüßen
In der Schule werden alle an dieser Schule tätigen Personen gegrüßt. Dies entspricht einem ordentlichen wertschätzenden Miteinander und erfolgt förmlich mit einem ordentlichen „Guten Tag“ oder „Grüß Gott“, nicht mit „Hallo“.
Richtlinien für das Fernbleiben vom Unterricht
a) Die Erziehungsberechtigten haben die Klassenvorständ: innen oder die Schulleiterin im Falle der Erkrankung oder bei einer anderen gerechtfertigten Verhinderung ohne Aufschub telefonisch, persönlich, oder per E-Mail unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen. Diese Verpflichtung gilt auch für eigenberechtigte Schüler: innen.
b) Schriftliche Entschuldigungen sind unverzüglich und unaufgefordert binnen einer Woche nach Wegfall der Verhinderung bei der Klassenvorständ: in abzugeben.
Auf Ansuchen kann für einzelne Stunden bis zu einem Tag die Klassenvorständ: in, darüber hinaus die Schulleiterin die Erlaubnis für ein Fernbleiben aus wichtigen Gründen erteilen.
Telefonnummer der Schule: 050 248 076
Nebenstellen
100: Verwaltungsleiterin und Rechnungsführerin, Frau Rev.in Renate Kuttner
200: Direktorin, Frau HRin Prof.in MMaga. Barbara Krenn-Schöggl
210: Fachvorständin, Frau MMst.in Christine Reichl, BEd MA
300: Administrator, Herr Mag. Anton Lanz
350: Lehrerzimmer
600: Schulärztin, Frau Dr. Tanja Puttinger
809: Lehrer: innenzimmer im Ateliertrakt
Öffnungszeiten der Kanzlei
Montag bis Freitag von 7:45 bis 12:30 Uhr
Den Schüler: innen ist die Liftbenützung grundsätzlich verboten. Davon ausgenommen sind Bewegungsbehinderte.
StellvertreterInnen
Für die Direktorin: Frau Maga. Susanne Knauseder
Für die Fachvorständin: Frau OSRin FOLin Renate Semlitsch
Die Stellvertreter: innen für die Klassenvorständ: innen werden den Schüler: innen durch die Klassenvorständ: innen mitgeteilt.
Verlassen des Unterrichts
Schüler: innen und Studierende haben sich bei ihrer Klassenvorständ: in oder deren/dessen Stellvertreter: in abzumelden, wenn sie den Unterricht während des Unterrichtstages verlassen. Sollten genannte Personen nicht erreichbar sein, erfolgt die Abmeldung in der Direktion.
Etwaige Änderungen der Wohnadresse oder telefonischen Erreichbarkeit sowie der Emailadressen der Erziehungsberechtigten oder der Schüler: innen sind den Klassenvorständ: innen unverzüglich mitzuteilen.
Alle Schüler: innen und Studierenden sind verpflichtet, etwaige Supplierungen oder Stundenverlegungen in der Früh dem Monitor im 1. Stock oder Web Untis zu entnehmen.
Rauchen
a) Das Rauchen im Schulgebäude oder das Konsumieren von Tabakbeuteln oder Snus ist ausnahmslos verboten.
b) Das Rauchen im Raucherhof wurde mit Sommer 2018 durch eine Novelle des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes ausnahmslos verboten.
§12 Abs. 1 Z 3 TNRSG verbietet nunmehr ausdrücklich auch das Rauchen auf schulischen Freiflächen. Das Rauchverbot gilt somit zwingend auf der gesamten Schulliegenschaft.
§9 Abs. 2 Schulordnung verbot Schülern/Schülerinnen schon bisher das Rauchen in der Schule, erlaubte aber unter gewissen Voraussetzungen, in der Hausordnung das Rauchen an Freiflächen zu gestatten. Das ho. Rundschreiben Nr. 3/2006 wies die Schulbehörden an, Bestimmungen in Hausordnungen aufzuheben, die das Rauchen auf innerhalb der Schulliegenschaft befindlichen Freiflächen gestatten.
Ein Rückgriff auf diese allgemeine Weisung ist nun nicht mehr nötig, da das TNRSG als neueres und höherrangiges Gesetz die betreffende Bestimmung der Schulordnung derogiert. Damit ist auch den schulpartnerschaftlichen Organen die Befugnis entzogen in Bezug auf das Rauchen standortbezogene Sonderregelungen zu treffen. Sollten entgegen der eben erwähnten Weisung einzelne Hausordnungen Schülern/Schülerinnen das Rauchen auf schulischen Freiflächen noch immer gestatten, sind die betreffenden Passagen mit 1. 7. 2018 automatisch außer Kraft getreten.
Sowohl der Raucher/die Raucherin als auch die Schule begehen bei Missachtung des Rauchverbots eine Verwaltungsübertretung und können mit Geldstrafen bestraft werden.
Das TNRSG gilt für alle auf der Schulliegenschaft befindliche Personen, auch Lehrern/Lehrerinnen ist das Rauchen auf Freiflächen der Schulen nicht gestattet.
Das Rauchen auf den Stufen unmittelbar beim Haupteingang oder vor der Türe zum Seiteneingang zu den Garderoben, beim Fluchtausgang zur Brockmanngasse, in der Durchfahrt zum Hof ist ausdrücklich verboten, weil auch hier die genannte Novelle des Nichtraucherschutzgesetzes gilt.
Das Einklemmen von Steinen zur Blockierung der Schließfunktion bei Seiten-fluchtwegen ist ausnahmslos verboten.
Die Türen werden durch das Einklemmen von Steinen beschädigt und durch die offenstehenden Türen tritt oft über Stunden Heizungsluft aus.
Diese Türen werden kontrolliert und jedes Einklemmen von Steinen wird wegen Sachbeschädigung zur ANZEIGE gebracht.
Ordnung in den KLASSENRÄUMEN
a) Nach dem Unterricht und vor dem Verlassen der Klasse sind:
* die Sessel auf die Tische zu stellen
* die Fenster zu schließen
* die Tafel zu löschen.
Die Verantwortung dafür tragen die durch die Klassenvorständ: innen einzuteilenden Klassenordner: innen.
b) Wir wollen einen Beitrag zum Umweltschutz leisten und trennen deshalb konsequent unseren Müll. Papier; Plastik und allgemeiner Müll kommen in getrennte, dafür jeweils vorgesehene Behälter. Auf Wunsch einer Klasse kann bei den Schulwarten ein Biomüllkübel angefordert werden.
c) Altmetall, Glas und Kunststoffflaschen müssen von den Schüler: innen selbst mitgenommen werden und in die entsprechenden Container entsorgt werden.
Bibliothek
Die Entlehnbestimmungen in der Bibliothek laut Hausordnung sind einzuhalten.
Erfolgt die Rückgabe der Bücher zu spät, ist ein Verwaltungskostenaufwand von € 1,- pro Verspätung zu bezahlen.
(einstimmiger SGA-Beschluss am 30. 01. 2014)
Beten
Das öffentliche Beten und öffentliche Glaubensbekundungen jedweder Konfession außerhalb des Religionsunterrichtes sind dem Privatbereich der Schüler: innen vorbehalten und in der Schule zu unterlassen.
(einstimmiger SGA-Beschluss am 30. 01. 2014)
Räumliche Mängel, Schadensfälle sind sofort nach deren Feststellung in der Kanzlei oder bei den Schulwarten zu melden.
Die Dienstzeiten der Schulärztin, Frau Dr. Puttinger, sind auf der Anschlagtafel kundgemacht.
Der Schulgemeinschaftsausschuss empfiehlt, Schüler: innen mit ausgezeichnetem Erfolg zwei freie Tage, Schüler: innen mit gutem Erfolg einen freien Tag im folgenden Schuljahr auf Antrag zu gewähren.
Alle Brandschutztüren in den Gängen sind mit Türschließern ausgestattet – Türen im offenen Zustand dürfen ausschließlich per Schalter geschlossen werden, da ansonsten die Türschließer beschädigt werden!
Es gilt ein Handyverbot im Unterricht. Die Lehrer: innen sind bei Verstoß gegen dieses Verbot berechtigt, das Handy abzunehmen und es am Ende der Unterrichtsstunde wieder auszufolgen.
Haustiere
Schüler: innen, Lehrer: innen oder schulfremden Personen ist das Mitbringen von Haustieren in das Schulgebäude oder den Schulhof untersagt.
Für den Schulgemeinschaftsausschuss
Direktorin HRin Prof.in MMag.a Barbara Krenn-Schöggl, eh.
Graz, am 05.09.2023